ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON FAHRZEUGEN
IM ABO-MODELL ÜBER CAR4SPORTS.DE DURCH GEWERBLICHE UND PRIVATE
KUNDEN.
Stand: November 2024
1. Allgemeines
2. Vertragsgegenstand und Berechtigung zur Nutzung
3. Bestellvorgang und Vertragsschluss
4. Lieferung und Abnahme des Fahrzeugs
5. Gebühren, Kosten und Zahlungsbedingungen
6. Abtretung von Forderungen
7. Widerrufsrecht und Stornierung
8. Bestellvorgang und Vertragsschluss (Online-Katalog)
9. Änderungen durch den Hersteller und Anpassungen
10. Leistungsumfang von Car4Sports („Auto-Abo“) und optionale
Zusatzleistungen
11. Verkehrsverstöße
12. Nutzungsberechtigung, Zusatzfahrer und zulässiger
Fahrzeuggebrauch
13. Zulässige Laufleistung
14. Kündigung und Vertragsbeendigung
15. Rückgabe des Fahrzeugs
16. Sonstige Pflichten des Kunden
17. Schadenmeldung, Obliegenheiten des Kunden und Haftung
18. Haftung von Car4Sports und rechtliche Rahmenbedingungen
19. Aufrechnungsverbot, Vertragssprache, Streitbeilegung und
anwendbares Recht
20. Sonstige Bestimmungen
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Car4Sports GmbH (Amtsgericht München HRB 244614):
- Geschäftsadresse: Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald, Deutschland
- Telefon: +49 89 904227280
- E-Mail: kundenservice@car4sports.de
und den Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“).
1.2. Die AGB regeln die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Fahrzeugen
(Miete im Rahmen eines Auto-Abos) und damit zusammenhängende
Zusatzleistungen.
1.3. Individuelle Vereinbarungen im Überlassungsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Car4Sports deren Geltung ausdrücklich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand und Berechtigung zur Nutzung
2.1. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand umfasst die entgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen (Mietfahrzeuge) für festgelegte Zeiträume (i. d. R. 12 bis 24 Monate) durch die Car4Sports GmbH. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Kunden, die die nachfolgend beschriebenen Nutzungsvoraussetzungen erfüllen.
2.2. Berechtigung zur Fahrzeugnutzung
2.2.1. Privatpersonen
Um als Privatperson ein Fahrzeug von Car4Sports mieten zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Angehörigkeit zum Sport: Der Kunde muss Angehöriger des Sports im Sinne von Ziffer 2.3 sein.
- Wohnsitz und Aufenthalt: Der Kunde muss einen festen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können.
- Mindestalter: Die fahrberechtigte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für bestimmte Fahrzeugklassen oder Modelle können abweichende, individuelle Altersgrenzen gelten.
- Führerscheinbesitz: Die fahrberechtigte Person muss seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen im Besitz einer in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sein, die sie zur Führung des gewählten Mietfahrzeugs berechtigt.
2.2.2. Unternehmen, Vereine und Verbände
Für Unternehmen, Vereine und Verbände gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Sitz in Deutschland: Der Hauptsitz des Unternehmens, Vereins oder Verbandes muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
- Bezug zur sportlichen Tätigkeit: Die vorgesehene Nutzung des Fahrzeugs muss mindestens teilweise im Zusammenhang mit einer sportlichen Tätigkeit stehen.
2.3. Angehörige des Sports
Als Angehörige des Sports gelten:
- Berufliche Tätigkeiten: Personen, die als Organ oder Mitarbeiter in einem Sportverein, Fitnessstudio oder Fitnessclub tätig sind.
- Aktive Mitgliedschaft: Personen, die als ungekündigte Mitglieder in einem Sportverein oder Fitnessstudio regelmäßig Sport treiben.
- Spezifische Rollen: Leistungssportler, Trainer, Schiedsrichter, Betreuer sowie andere ehrenamtlich Tätige im Vereinssport.
- Erziehungsberechtigte: Eltern oder gesetzliche Vertreter minderjähriger Sportler.
2.4. Vertragslaufzeit
2.4.1. Beginn und Dauer
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den Bestimmungen des Überlassungsvertrages und beginnt mit dem Vertragsabschluss sowie der Übernahme des Fahrzeugs durch den Kunden.
2.4.2. Automatisches Ende
Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine stillschweigende Verlängerung gemäß § 545 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4.3. Kündigung
Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen, es sei denn, die Parteien treffen eine anderweitige individuelle Vereinbarung.
3. Bestellvorgang und Vertragsschluss
3.1. Präsentation und Auswahl
Car4Sports präsentiert auf ihrer Website ein Sortiment vorkonfigurierter Fahrzeuge verschiedener Hersteller. Diese Präsentation stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
3.2. Bestellung durch den Kunden
- Der Kunde wählt ein Fahrzeug und gibt alle erforderlichen Daten für den Vertragsabschluss ein (z. B. Name, Adresse, Bankverbindung, sportliche Tätigkeit, gewünschte Zusatzoptionen).
- Vor Abschluss der Bestellung bestätigt der Kunde die AGB sowie die Datenschutzerklärung und gibt mit Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab.
3.3. Vertragsannahme
Der Vertrag kommt zustande, sobald Car4Sports die Bestellung annimmt oder spätestens mit Bereitstellung des Fahrzeugs (siehe auch 8.3).
3.4. Änderungen durch den Hersteller
Der Kunde akzeptiert, dass herstellerbedingte Änderungen anSpezifikationen (z. B. Modellpflege) möglich sind. Zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.
3.5. Sonderkündigungsrecht
Bei unzumutbaren Änderungen des Fahrzeugs können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.
4. Lieferung und Abnahme des Fahrzeugs
4.1. Übergabetermin
Der Übergabetermin wird nach Anlieferung des Fahrzeugs mit dem Kunden abgestimmt.
4.2. Nichtabnahme durch den Kunden
- Nimmt der Kunde das Fahrzeug nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist:
- Car4Sports kann Schadenersatz verlangen (pauschal 199,00 € netto).
- Weitere Schäden, z. B. Einlagerungskosten, können gesondert geltend gemacht werden.
4.3. Lieferverzögerungen
Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Hersteller. Bei erheblichen Verzögerungen bietet Car4Sports auf Wunsch ein Ersatzfahrzeug an.
4.4. Übergabeort und Protokoll
- Die Übergabe erfolgt an einem durch Car4Sports bestimmten Ort (z. B. Lieferhändler).
- Zustand und Kilometerstand des Fahrzeugs werden in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.
4.5. Zusatzoption „Haustürlieferung“
Gegen Aufpreis kann das Fahrzeug an einen vom Kunden bestimmten Ort geliefert werden.
4.6. Höhere Gewalt
Bei unvorhersehbaren Hindernissen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien) ist Car4Sports für die Dauer des Hindernisses von der Leistungspflicht befreit.
5. Gebühren, Kosten und Zahlungsbedingungen
5.1. Gebühren
Die Abo-Rate und Gebühren für Zusatzleistungen ergeben sich aus der Bestellbestätigung und dem Gebührenkatalog.
5.2. Zahlungsfristen
Zahlungen sind monatlich im Voraus zu leisten. Eine erste Rate kann direkt bei Vertragsabschluss fällig werden.
5.3. Mehrkilometerabrechnung
Bei Überschreitung der Inklusiv-Kilometer erfolgt die Abrechnung gemäß den Angaben im Mietvertrag.
5.4. Zahlungsmethoden / Zahlungsarten
Die Zahlung erfolgt standardmäßig per SEPA-Lastschrift. Car4Sports behält sich das Recht vor, weitere Zahlungsmethoden wie Kreditkarte, PayPal oder andere elektronische Dienste anzubieten. Änderungen oder Erweiterungen der Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
5.5. Rücklastschriften
Bei vom Kunden verschuldeten Rücklastschriften kann Car4Sports eine Gebühr gemäß Gebührenkatalog berechnen.
6. Abtretung von Forderungen
6.1. Abtretung durch Car4Sports
Car4Sports kann Forderungen an Dritte (z. B. Finanzierungspartner) abtreten.
- Werden Zahlungsansprüche an einen Dritten abgetreten:
- Car4Sports kann verlangen, dass Zahlungen ausschließlich an diesen Dritten erfolgen.
- Der Kunde hat dem Dritten ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
6.2. Einschränkungen der Abtretung durch den Kunden
Der Kunde darf Rechte nur mit schriftlicher Zustimmung von Car4Sports an Dritte abtreten.
7. Widerrufsrecht und Stornierung
7.1. Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB ist ausgeschlossen, da Mietverträge über Fahrzeuge gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB davon ausgenommen sind.
8. Bestellvorgang und Vertragsschluss
8.1. Online-Katalog und unverbindliche Angebote
Auf der Website von Car4Sports (www.car4sports.de) wird ein Online-Katalog mit vorkonfigurierten Fahrzeugen verschiedener Hersteller und Modelle („Sortiment“) bereitgestellt. Diese Darstellung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
8.2. Bestellauswahl und Datenangabe
Der Interessent wählt ein vorkonfiguriertes Fahrzeug aus dem Sortimentbasierend auf Ausstattung und Motorisierung aus. Anschließend gibt der Interessent die für den Vertragsabschluss und das Identifikationsverfahren notwendigen Daten an, einschließlich:
- Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
- Bankverbindung für SEPA-Lastschriftmandate.
- Angaben zur sportlichen Funktion, Sportart, Verein oder Fitnessstudio.
- Optional: die kostenpflichtige Zusatzoption „Haustürlieferung“.
Für die Eingabe der Daten stehen spezielle Felder mit automatischer Eingabeprüfung zur Verfügung. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten, Zustimmung zu den AGB, der DSGVO-konformen Datenverarbeitung und
der Gestattung zur Bonitätsprüfung (z. B. SCHUFA), überprüft der Interessent die Angaben in einer Bestellübersicht und schließt den Prozess mit dem Button „zahlungspflichtig bestellen“ ab. Der Interessent gibt damit ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Überlassungsvertrags ab.
8.3. Eingangsbestätigung der Bestellung
Die Eingangsbestätigung der Bestellung erfolgt unmittelbar per E-Mail und dient lediglich zur Information, nicht als Vertragsannahme.
8.4. Garantie der Fahrzeugüberlassung
Car4Sports garantiert die Überlassung eines Fahrzeugs basierend auf Hersteller, Modell, Motorisierung und Modelllinie. Genannte Ausstattungsmerkmale gelten nach allgemeiner Art und Güte. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
9. Änderungen durch den Hersteller und Anpassungen
9.1. Vorkonfigurierte Fahrzeuge und Änderungen durch den Hersteller
Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass die bestellten Fahrzeuge vorkonfiguriert sind und zunächst vom Hersteller bezogen werden müssen. Änderungen durch den Hersteller, wie Modellpflegen oder Anpassungen aufgrund von Lieferengpässen, liegen außerhalb des Einflussbereichs von Car4Sports.
9.2. Zumutbare Änderungen
Car4Sports behält sich vor, geringfügige Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen, soweit diese zumutbar sind. Ebenso kann das Fahrzeug durch ein gleich- oder höherwertiges Modell ersetzt werden, wenn dies erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
9.3. Sonderkündigungsrecht bei unzumutbaren Änderungen
Bei umfangreicheren Änderungen, die dem Kunden nicht zumutbar sind, informiert Car4Sports den Kunden frühzeitig. Sind diese Änderungen nicht akzeptabel, besteht ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 1 BGB.
9.4. Kommunikation und Datenschutz
Die Vertragsparteien kommunizieren unverschlüsselt per E-Mail. Es wird vereinbart, Änderungen der Kommunikationsdaten umgehend mitzuteilen, um Risiken wie unbefugten Zugriff durch Dritte zu minimieren.
9.5. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Car4Sports zustande, entweder durch eine digitale Bestellbestätigung in Textform oder spätestens mit der Fahrzeugbereitstellung. Die Vertragsbedingungen werden ausschließlich in deutscher Sprache vereinbart.
9.6. Bonitätsnachweise und Vertragsannahme
Car4Sports behält sich vor, geeignete Bonitätsnachweise oder zusätzliche Vertragspartner mit erfolgreicher Bonitätsprüfung zu verlangen. Werden die
Nachweise nicht fristgerecht erbracht, gilt das Angebot des Interessenten
als abgelehnt.
10. Leistungsumfang von Car4Sports („Auto-Abo“) und optionale
Zusatzleistungen
10.1. Basis-Leistungsumfang
Car4Sports stellt dem Kunden ein verkehrssicheres und voll funktionsfähiges Fahrzeug (nachfolgend „das Fahrzeug“) für die vereinbarte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Detaillierte Spezifikationen, wie Fahrzeugtyp, Marke, Modell und Ausstattung, werden im Überlassungsvertrag festgehalten.
10.2. Im Leistungsumfang enthaltene Dienste
Das Car4Sports „Auto-Abo“ umfasst folgende Leistungen:
- Überführung des Fahrzeugs an den im Überlassungsvertrag festgelegten Standort. Bei Buchung der Zusatzoption „Haustürlieferung“ gelten abweichende Bedingungen (siehe: www.car4sports.de/haustürlieferung).
- Amtliche Zulassung des Fahrzeugs auf Car4Sports oder Dritter Geschäftspartner.
- Zahlung der Kfz-Steuer sowie des Rundfunkbeitrags.
- Kostenübernahme der Erstinspektion, gemäß Herstellervorgaben und nach vorheriger Freigabe durch Car4Sports.
- Saisonaler Räderwechsel (Einlagerung nicht enthalten), nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
- Umweltplakette: Eine gültige Umweltplakette wird bei Fahrzeugübergabe bereitgestellt.
- Freigabe von Halter-Daten zur Nutzung kostenloser, herstellerseitiger Dienste (z. B. Audi connect, BMW Connected Drive). Kostenpflichtige Dienste können vom Kunden auf eigene Rechnung hinzugebucht werden. Es erfolgt keine Rückerstattung bei Vertragsende.
- Haftpflichtversicherung: Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. € je geschädigte Person).
- Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300,00 €.
- Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500,00 €.
- Abweichende Bedingungen können für bestimmte Fahrzeugtypen gelten und werden im Überlassungsvertrag festgehalten.
- Bewertungskosten: Erstellung eines Zustandsberichts bei Fahrzeugrückgabe.
- Schadenmanagement, geregelt unter Punkt 17
10.3. Nicht enthaltene Leistungen
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind Kosten für:
- Kraftstoffe und Betriebsflüssigkeiten (z. B. Benzin, Diesel, Strom, AdBlue, Motoröl, Frostschutzmittel).
- Sonstige Fahrzeugwartungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen.
10.4. Zusatzoption „Schadenschutz“ (gegen Aufpreis)
Der Schadenschutz schützt den Kunden vor finanziellen Folgen im Falle eines selbstverschuldeten Vollkaskoschadens.
Vorteile:
- Keine Erhöhung der Versicherungsprämie bei von Car4Sports bereitgestellter Versicherung.
- Keine Berechnung eines merkantilen Minderwerts (in der Regel 10 % der Netto-Reparaturkosten).
Kosten: 10,00 € monatlich inkl. MwSt., zahlbar per SEPA-Lastschrift
zusammen mit der monatlichen Miete.
10.5. Zusatzoption „Schadenschutz Plus“ (gegen Aufpreis)
Der Schadenschutz Plus erweitert den Schutz des Schadenschutz und befreit den Kunden im Falle eines Vollkaskoschadens einmalig von der Selbstbeteiligung (bis 500,00 € netto). Kosten: 20,00 € monatlich inkl. MwSt. Die Buchung ist nur bei
Vertragsabschluss möglich.
11. Verkehrsverstöße
11.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Verkehrs- und Mautvorschriften
einzuhalten. Für Verstöße, die er selbst oder Dritte, denen er das Fahrzeug
überlässt, verursachen, haftet er uneingeschränkt.
11.2. Der Kunde stellt Car4Sports von jeglichen Forderungen Dritter frei, die
durch Verstöße gegen Verkehrs- und Mautvorschriften entstehen. Dies umfasst Bußgelder, Verwaltungsgebühren und Abschleppkosten.
11.3. Car4Sports erhebt für die Bearbeitung von behördlichen Anfragen eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00€ inkl. MwSt.. Ein geringerer Aufwand kann durch den Kunden nachgewiesen werden. Car4Sports ist nicht verpflichtet, den Kunden vor der Inrechnungstellung zu informieren oder Rechtsmittel gegen Forderungen einzulegen.
11.4. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen behält sich Car4Sports das Recht vor, den Vertrag nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich und fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
12. Nutzungsberechtigung, Zusatzfahrer und zulässiger
Fahrzeuggebrauch
12.1. Nutzungsberechtigte Personen
Das Fahrzeug darf ausschließlich von folgenden Personen genutzt werden:
- Der Kunde selbst, sofern er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
- Personen, die in einem engen persönlichen Verhältnis zum Kunden stehen (z. B. Verwandte ersten Grades, Ehepartner, Personen in häuslicher Gemeinschaft).
- Mitarbeiter, ehrenamtlich Beschäftigte oder Organe von Vereinen und Verbänden, sofern dies im Überlassungsvertrag geregelt ist.
12.2. Zusatzfahrer
Eine Nutzung durch andere Personen ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch Car4Sports gestattet.
- Zusatzfahrer müssen vorab schriftlich genehmigt werden.
- Für die Genehmigung wird eine einmalige Gebühr von 49,00 € inkl. MwSt. pro Zusatzfahrer erhoben.
- Zusatzfahrer haben keine vertraglichen Rechte; ihre Berechtigung leitet sich ausschließlich vom Hauptkunden ab.
12.3. Pflichten der Fahrer
Alle Nutzungsberechtigten sind verpflichtet:
- Vor jeder Fahrt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überprüfen.
- Betriebsstoffe wie Öl und AdBlue regelmäßig zu kontrollieren.
- Warnhinweise des Fahrzeugs zu beachten und die Betriebsanleitung zu befolgen.
12.4. Unzulässige Nutzung
Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden für:
- Motorsportliche Veranstaltungen oder Fahrten unter Alkoholeinfluss.
- Gewerbliche Personenbeförderung oder Transport gefährlicher Stoffe.
- Jegliche Nutzung durch unbefugte Personen.
12.5. Auslandsnutzung
Die Nutzung ist auf EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Großbritannien beschränkt. Der Kunde ist verantwortlich, länderspezifische Vorschriften einzuhalten. Car4Sports behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Regelungen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
13. Zulässige Laufleistung
13.1. Freilaufleistung
Der Kunde kann das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit bis zur vereinbarten Freilaufleistung ohne zusätzliche Kosten nutzen. Die Freilaufleistung beginnt mit der Fahrzeugübergabe. Sollte die Zusatzoption „Haustürlieferung“ gebucht worden sein, gelten die dazugehörigen Sonderbestimmungen.
13.2. Maximal zulässige Höchstlaufleistung
Neben der Freilaufleistung gilt eine maximale Höchstlaufleistung, die abhängig von der Vertragslaufzeit ist. Bei Überschreitung der Höchstlaufleistung behält sich Car4Sports vor, den Restwert des Fahrzeugs durch einen unabhängigen Gutachter ermitteln zu lassen. In einem solchen Fall trägt der Kunde:
- Den durch den Gutachter ermittelten Minderwert des Fahrzeugs.
- Die Gutachterkosten.
- Kosten für durch die Mehrlaufleistung notwendige Inspektionen oder Wartungen.
- Die im Mietvertrag festgelegten Mehrkilometerkosten.
13.3. Höchstlaufleistung im Detail
Die maximale Höchstlaufleistung beträgt:
- 2.000 Kilometer bei einer Vertragslaufzeit unter 12 Monaten.
- 4.000 Kilometer bei einer Vertragslaufzeit ab 12 Monaten. Diese Kilometerangaben sind zusätzlich zur vereinbarten Freilaufleistung zu verstehen.
13.4. Mehrkilometerkosten
Wird die Freilaufleistung überschritten, berechnet Car4Sports die im Vertrag
angegebenen Mehrkilometerkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt taggenau auf Grundlage der Tachometerdaten bei Rückgabe. Minderkilometer werden nicht erstattet.
13.5. Anpassung der Laufleistung
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit eine Anpassung der Laufleistung beantragen. Nach erfolgreicher Prüfung gelten folgende Bedingungen:
- Die monatliche Mietrate wird rückwirkend angepasst und dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Für die Anpassung wird eine Bearbeitungsgebühr von 149,00 € inkl. MwSt. fällig. Die Möglichkeit zur Laufzeitanpassung hängt vom Fahrzeugtyp und weiteren Voraussetzungen ab.
14. Kündigung und Vertragsbeendigung
14.1. Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist für keine der Parteien möglich.
14.2. Außerordentliche Kündigung
Car4Sports ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
a) Der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Miete erheblich in Verzug gerät.
b) Der Kunde falsche oder unvollständige Angaben macht, die zur Vertragsschließung führten.
c) Schäden am Fahrzeug widerrechtlich verschwiegen oder verschleiert werden.
d) Das Fahrzeug entgegen den räumlichen Nutzungsbeschränkungen in unzulässige Gebiete verbracht wird.
e) Das Fahrzeug für verbotene Zwecke genutzt wird (z. B. Motorsportveranstaltungen, illegale Transporte).
f) Die Sorgfaltspflichten gegenüber dem Fahrzeug in erheblichem Maße verletzt werden.
g) Das Fahrzeug von Behörden beschlagnahmt wird, wobei dies vom Kunden zu vertreten ist.
h) Der Kunde drei oder mehr Vollkaskoschäden innerhalb der Vertragslaufzeit verursacht.
14.3. Folgen einer außerordentlichen Kündigung
Nach einer außerordentlichen Kündigung erlischt das Nutzungsrecht des Kunden sowie aller Zusatzfahrer. Das Fahrzeug darf nur noch für die Rückführung an Car4Sports genutzt werden.
14.4. Mehrere Verträge mit Car4Sports
Bestehen mehrere Verträge zwischen Car4Sports und dem Kunden, kann Car4Sports auch diese kündigen, wenn grob treuwidriges Verhalten des Kunden eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht.
14.5. Angebote für Folge-Abos
Car4Sports behält sich vor, dem Kunden vor Ablauf des Vertrags Angebote für neue Auto-Abos zu unterbreiten. Der Kunde kann der Kontaktaufnahme widersprechen.
15. Rückgabe des Fahrzeugs
15.1. Verpflichtung zur Rückgabe
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug am vereinbarten Rückgabetermin in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Dazu gehören auch alle Dokumente, Zubehörteile und die Fahrzeugschlüssel.
15.2. Rückgabeort
Der Rückgabeort wird von Car4Sports festgelegt. Dieser kann der Standort des ursprünglichen Lieferhändlers, eines Spediteurs oder ein anderer von Car4Sports bestimmter Ort sein. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. Der Kunde kann die Rückgabe entweder selbst vornehmen oder eine bevollmächtigte Person, die mindestens 48 Stunden vorher benannt wurde, damit beauftragen.
15.3. Fristgerechte Rückgabe
Der vereinbarte Rückgabetermin entspricht in der Regel dem Ende der Vertragslaufzeit. Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurück, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern die Verzögerung nicht von ihm zu vertreten ist.
15.4. Verspätete Rückgabe
Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Kunde den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Car4Sports kann pauschal 249,00 € netto für entstandene Mehrkosten in Rechnung stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
15.5. Bewertung des Fahrzeugzustands
Bei der Rückgabe wird der Fahrzeugzustand von einem unabhängigen Sachverständigen bewertet. Schäden, die über normale Gebrauchsspurenhinausgehen, sowie fehlende Fahrzeugausstattungen werden dokumentiert und dem Kunden in Rechnung gestellt. Car4Sports stellt hierfür einen
Schadenkatalog zur Verfügung, der online einsehbar ist und als Orientierung dient.
15.6. Einwendungen gegen den Zustandsbericht
Der Kunde hat das Recht, Einwendungen gegen den Zustandsbericht zu erheben, indem er ein Gegengutachten einreicht. Diese Einwendungen müssen innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang des Berichts erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bericht als akzeptiert. Car4Sports wird den Kunden zu Beginn der Frist ausdrücklich auf diese Konsequenz hinweisen.
15.7. Kosten bei außerordentlicher Kündigung
Sollte der Vertrag außerordentlich gekündigt werden, behält sich Car4Sports das Recht vor, dem Kunden die Kosten für die Erstellung des Zustandsberichts in Rechnung zu stellen.
15.8. Rückgabe an einem abweichenden Ort
Erfolgt die Rückgabe nicht am ursprünglich vereinbarten Ort oder Termin, informiert Car4Sports den Kunden über den neuen Rückgabeort. In diesem Fall gelten die Regelungen aus Ziffer 15.4. entsprechend.
16. Sonstige Pflichten des Kunden
16.1. Wartungen und Inspektionen
Der Kunde ist verpflichtet, Wartungen und Inspektionen gemäß den Herstellervorgaben durchzuführen. Car4Sports übernimmt die Kosten hierfür nur, wenn die vereinbarte Freilaufleistung eingehalten wird. Bei einer Überschreitung trägt der Kunde die anfallenden Kosten. Unterlassene Wartungen können zum Verlust von Garantieansprüchen führen, für die der Kunde haftbar ist.
16.2. Meldung von Verlusten
Der Verlust von Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugdokumenten oder sonstigen Zubehörteilen ist unverzüglich an Car4Sports zu melden. Die Kosten für Ersatzschlüssel, -dokumente oder Zubehör trägt der Kunde in voller Höhe.
16.3. Rückrufaktionen und Garantiefälle
Im Falle von Rückrufaktionen des Herstellers ist der Kunde verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Bei Garantiefällen hat der Kunde Car4Sports über das Online-Schadenformular zu informieren und alle relevanten Angaben bereitzustellen. Car4Sports unterstützt den Kunden bei der Abwicklung der Garantiefälle.
17. Schadenmeldung, Obliegenheiten des Kunden und Haftung
17.1. Meldung von Schäden und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle Schäden am Fahrzeug – unabhängig von ihrer Ursache oder Schwere – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, an das Schadenmanagement von Car4Sports zu melden. Die Meldung erfolgt über das Online-Schadenformular, ergänzt durch Fotos und Berichte, wie z.B. einen Polizeibericht, falls verfügbar.
Besondere Pflichten des Kunden im Schadensfall:
- Polizeimeldung: Der Kunde informiert bei einem Unfall unverzüglich die Polizei. Wird eine Unfallaufnahme verweigert, muss eine schriftliche Bestätigung eingeholt werden.
- Beweissicherung: Fotos der Unfallstelle, der beteiligten Fahrzeuge und des entstandenen Schadens sind anzufertigen.
- Informationserfassung: Namen, Kennzeichen und Versicherungsdaten aller Beteiligten und Zeugen sind zu dokumentieren.
- Unfallbericht: Der Unfallhergang ist Car4Sports wahrheitsgemäß und vollständig in einem schriftlichen Bericht mitzuteilen.
- Schlüssel- und Dokumentensicherung: Bei Diebstahl oder Verlust sind alle Fahrzeugschlüssel und -papiere unverzüglich bei der Polizei oder Car4Sports abzugeben.
- Unterlassung eigenmächtiger Maßnahmen: Ohne Zustimmung von Car4Sports dürfen keine Abschlepp- oder Reparaturdienste beauftragt und keine Schuldanerkenntnisse abgegeben werden.
17.2. Schadenabwicklung
Car4Sports übernimmt nach Schadensmeldung die vollständige Koordination der Schadensregulierung. Reparaturen oder Gutachten dürfen ausschließlich durch Car4Sports oder beauftragte Dritte durchgeführt werden. Eigenmächtige Maßnahmen des Kunden führen zu einer vollständigen Haftung des Kunden für mögliche Folgeschäden oder Mängel.
17.3. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für Schäden, Verluste und Vertragsverstöße nach den gesetzlichen Regelungen. Eine Haftungsreduzierung aufgrund der vereinbarten Selbstbeteiligung gilt nur, wenn diese vertraglich festgelegt und vom Kunden bezahlt wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen bei:
- Grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Verstößen gegen Obliegenheiten, die den Schaden verursacht oder verschlimmert haben.
- Schäden, die nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Ausschlüsse von der Haftungsreduzierung: Schäden durch falsche Betankung, unsachgemäße Nutzung, Verlust von Schlüsseln oder unsachgemäße Ladungssicherung.
17.4. Folgen verspäteter Schadenmeldungen
Eine verspätete oder unterlassene Schadensmeldung kann den Versicherungsschutz gefährden. Car4Sports behält sich vor, Vertragsstrafen in Höhe von 5 % der Netto-Reparaturkosten zu erheben, es sei denn, der Schaden wird vollständig durch die regulierende Versicherung übernommen.
17.5. Merkantile Wertminderung und Ersatzfahrzeug
Der Kunde haftet für merkantile Wertminderungen, die nicht durch Versicherer gedeckt werden. Ein unabhängiges Gutachten wird durch Car4Sports eingeholt, dessen Kosten anteilig auf den Kunden umgelegt werden. Ersatzfahrzeuge werden nur nach gesonderter Vereinbarung bereitgestellt.
17.6. Prämienaufschläge bei Vollkaskoschäden
Car4Sports ist berechtigt, Prämienaufschläge, die durch Vollkaskoschäden entstehen, an den Kunden weiterzugeben. Änderungen der Mietrate werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt, einschließlich des Startzeitpunkts und der Höhe der Anpassung.
18. Haftung von Car4Sports und rechtliche Rahmenbedingungen
18.1. Grundsätze der Haftung
Car4Sports haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist nur bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gegeben. Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränken sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung das Vertragsziel ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Darüber hinaus haftet Car4Sports uneingeschränkt bei Produkthaftungsansprüchen und bei übernommenen Garantien. Diese Haftungsregelungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
18.2. Höhere Gewalt
Car4Sports ist von der Leistungspflicht befreit, wenn unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Sabotage) die Vertragserfüllung unmöglich machen. In solchen Fällen entfällt auch die Gegenleistungspflicht des Kunden. Sollte die Leistungserbringung innerhalb von sechs Wochen nicht wiederaufgenommen werden können, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
18.3. Haftung für verlorene Gegenstände
Car4Sports haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände des Kunden, es sei denn, der Verlust ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Car4Sports zurückzuführen.
19. Aufrechnungsverbot, Vertragssprache, Streitbeilegung und anwendbares Recht
19.1. Aufrechnungsverbot
Der Kunde darf Forderungen gegenüber Car4Sports nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
19.2. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Unterlagen, Informationen und die gesamte Kommunikation erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
19.3. Streitbeilegung
Die EU-Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS), abrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Car4Sports beteiligt sich jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen.
19.4. Anwendbares Recht
Für alle Verträge zwischen Car4Sports und dem Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
20. Sonstige Bestimmungen
20.1. Änderungen der AGB
Car4Sports behält sich vor, diese AGB aus triftigem Grund während der Vertragslaufzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Triftige Gründe können Änderungen in der Gesetzgebung, neue Rechtsprechung, Marktveränderungen oder offensichtliche Fehler in den AGB sein. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen innerhalb dieser Frist zu widersprechen. Unterbleibt ein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Car4Sports wird denKunden ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung seines Schweigens hinweisen. Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten sind hiervon ausgenommen.
20.2. Schriftformerfordernis
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform, die auch per E-Mail gewahrt ist. Änderungen der Schriftformerfordernis selbst bedürfen ebenfalls der Schriftform.
20.3. Übertragung des Vertrags
Car4Sports ist berechtigt, die Vertragsbeziehung auf ein verbundenes
Unternehmen gemäß § 15 AktG zu übertragen. Das übernehmende Unternehmen tritt in alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein. Der Kunde wird über diese Übertragung informiert und hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen schriftlich oder per E-Mail zu widersprechen. Unterbleibt ein Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt. Car4Sports weist den Kunden ausdrücklich auf diese Folge hin.
20.4. Empfehlungsbonus
Car4Sports ist nicht verpflichtet, einen Empfehlungsbonus gutzuschreiben, wenn dieser über öffentlich zugängliche Links, wie in Gutscheinportalen, generiert wurde.
20.5. Gutscheine und Rabatte
Gutscheine und Rabattaktionen gelten für den in der Mitteilung angegebenen Zeitraum. Falls kein Zeitraum angegeben ist, sind sie ein Jahr ab Ausstellung gültig.
20.6. Fahrzeugortung bei Verdachtsfällen
Car4Sports behält sich das Recht vor, Fahrzeuge in Verdachts- oder Betrugsfällen zu orten, um unzulässige Nutzungen oder Rechtsverletzungen aufzudecken. Der Kunde wird über entsprechende Maßnahmen informiert, sofern dies rechtlich zulässig ist.
20.7. Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gelten die zwingenden Vorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten München.